Seit 2018 verpflichtet die Datenschutzgrund-Verordnung (DSGVO) alle Unternehmen und Vereine ein Datenschutzmanagement einzurichten. Dieses umfasst unter anderem ein Verzeichnis über die Verarbeitung von Daten und über technische und organisatorische Maßnahmen (TOM), Einwilligungen, Verträge mit Auftragsverarbeitern (AVV) sowie Datenschutzerklärungen für Webseiten, Beschäftige, Spender*innen, Kund*innen, Lieferanten etc.
Verantwortlich für die Umsetzung ist der Vorstand bzw. die Geschäftsführung. Bei Pflichtverstößen droht Bußgeld. Das trifft zwar zunächst das Unternehmen oder den Verein, aber unter Umständen auch den Vorstand oder die Geschäftsführung persönlich.
In diesem KOMPAKT-Seminar vermittelt Rechtsanwalt Christian Schlundt die Hintergründe der DSGVO, welche besonderen Anforderungen die DSGVO an Ihre Einrichtung stellt und wie Sie diese umsetzen
Inhalte: - Rechtmäßige Datenverarbeitung
- Betroffenenrechte
- Datenschutzverstöße und Bußgeld
- Spezielle Herausforderungen in der täglichen Arbeit
- Datenschutzmanagement: z. B. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVV), Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOM), Auftragsverarbeitungsverträge (AVV)
Methoden:Vortrag, Praxisbeispiele und Fallbeispiele aus den jeweiligen Einrichtungen
Zielgruppen:Vereinsvorstände, interne Datenschutzbeauftragte und Fachkräfte der sozialen Arbeit
Teilnehmendenzahl:Max. 15