Die Datenschutzgrund-Verordnung (DSGVO) verpflichtet alle Unternehmen und Vereine ein Datenschutzmanagement einzurichten. Dieses umfasst unter anderem ein Verzeichnis über die Verarbeitung von Daten und über technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) sowie den Rechtsgrund für die Datenverarbeitung. Hierbei spielt vor allem die Einwilligung der Betroffenen eine wichtige Rolle, denn sie berührt auch z.B. die rechtskonforme Nutzung von Bild- und Filmmaterial im und für den Verein.
Verantwortlich für die Umsetzung ist der Vorstand bzw. die Geschäftsführung. Bei Pflichtverstößen droht Bußgeld. Das trifft zwar zunächst den Verein oder die Organisation, aber unter Umständen auch den Vorstand oder die Geschäftsführung persönlich.
In diesem KOMPAKT-Seminar vermittelt Rechtsanwältin Renate Mitleger-Lehner die Hintergründe der DSGVO, welche besonderen Anforderungen an Ihre Einrichtung gestellt werden und wie Sie diese umsetzen.
Inhalte:
Methoden:
Vortrag, Praxisbeispiele und Fallbeispiele aus den jeweiligen Einrichtungen
Zielgruppen:
Vereinsvorstände, interne Datenschutzbeauftragte und Fachkräfte der sozialen Arbeit
Teilnehmendenzahl: max. 12
29.10.2026
13:00 - 17:00 Uhr
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