Seit dem 1. Januar 2022 ist das Gesetz zum Lobbyregister auf Bundesebene in Kraft.
Das Register soll transparent und allgemein zugänglich Auskunft über Kontakte zwischen der Bundespolitik und Organisationen/Vereine/Verbände geben.
Für alle Körperschaften, auch Verbände und Vereine besteht eine unbedingte Registrierungspflicht, wenn sie Interessensvertretung/Lobbying im Kontakt mit Mitgliedern des Bundestages oder der Bundesministerien betreiben.
Dabei kann schon die Einladung zu Vereinsveranstaltungen oder auch dauerhafter E-Mail-Austausch im Einzelfall als Interessensvertretung gewertet werden. Auch die Ausübung von Interessensvertretung durch einen Verein für andere oder im Auftrag kann eintragungspflichtig sein.
Wichtig: Betroffene Vereine müssen sich selbst aktiv um den Eintrag bemühen.
Kommt man der Verpflichtung nicht nach - auch durch fahrlässige Unkenntnis - drohen Bußgelder bis zu 20.000 EUR (bei Fahrlässigkeit).
Informieren Sie sich in dem Kompaktseminar, damit Sie rechtliche Sicherheit gewinnen.
Inhalte:- Erläuterung aller Voraussetzungen und Gründe für eine Eintragungspflicht (Wer? Was? Bis wann? Warum?)
- Erklärung aller Registerinhalte und der Zeiträume, bis wann das Register auf den neuesten Stand bei Änderungen gebracht werden muss
- Darstellung der häufigsten Fragen und der häufigsten Fehler bei der Eintragung
- Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Eintragung zum deutschen Lobbyregister
- Erklärung der Folgen bei Nichteintragung trotz Verpflichtung hierzu
Methoden:Seminarvortrag, Vorstellung häufig gestellter Fragen und häufiger Fehler, Erfahrungsaustausch, Frage-Antwort-Möglichkeit mit Fachexperten
Zielgruppen:Führungskräfte, Vorstandsmitglieder, Compliance-Beauftragte, mit Interessenvertretung beauftragte Personen im Verband und Auftragnehmer von Interessenvertretung
Teilnehmendenzahl:Max 30 TN